Aktueller Stand ePrivacy-Verordnung

Bereits 2009 berichteten wir auf Affiliateblog.de über die ePrivacy Richtlinie und mögliche Gefahren für die Affiliate-Branche. 9 Jahre hatte die Branche Zeit, sich mit den Vorwürfen der Datenschützer auseinanderzusetzen und datenschutzkonforme Trackingmöglichkeiten zu finden und zu etablieren. Zwar haben Vermarkter 2013 versucht sich eine Selbstverpflichtung aufzuerlegen, doch v.a. von der Affiliate-Branche wurde die Drohnung der Datenschützer nach strengeren Sanktionen ignoriert.

Daher ist es keineswegs verwunderlich, dass auf einmal sehr überraschend für viele Marktvertreter, das EU-Parlament im Oktober 2017 einen eigenen und sehr strengen Entwurf für die geplante ePrivacy-Verordnung beschlossen hat. Die Digitalwirtschaft hofft zwar derzeit noch auf einzelne Änderungen in der Verordnung, denn noch ist die Abstimmung des Ausschusses keine finale Entscheidung. Die Abgeordneten des EU-Parlaments und der Rat der Mitgliedsstaaten müssen der Verordnung noch final zustimmen.

Wie groß derzeit allerdings die Verunsicherung in der Branche ist, zeigt das Ergebnis der Affiliate Trend-Umfrage 2018. Demnach sehen 52 Prozent der Affiliates, 60 Prozent der Merchants und 70 Prozent der Agenturen/Netzwerke in der möglichen ePrivacy-Verordnung eine Gefahr für das Affiliate Marketing.  Laut einer Studie des Wissenschaftlichen Instituts für Infrastruktur und Kommunikationsdienste im Auftrag des Wirtschaftsministeriums geht man als Folge der ePrivacy-Verordnung von einer Reduktion des gesamten digitalen Werbebudgets von etwa einem Drittel aus.

Solange allerdings noch keine finale Entscheidung getroffen wurde, liegt die ePrivacy-Verordnung weiter wie ein Damoklesschwert über der Affiliate-Branche.

Doch wie ist nun eigentlich der aktuelle Stand?

Als Bundesverband für die digitale Wirtschaft vertritt der BVDW die Interessen seiner Mitglieder und auch für zahlreiche Affiliate-Unternehmen. Auf www.bvdw.org/themen/recht/eprivacy-verordnung/ und www.bvdw-datenschutz.de informiert der BVDW regelmäßig über den aktuellen Stand hinsichtlich der ePrivacy-Verordnung.

Gespräch mit Staatssekretär Billen zur ePrivacy-Verordnung
Nach einem klärenden Gespräch mit Bundeswirtschaftsministerin Zypries und Vertretern des BVDW zum aktuellen Telemediengesetz und den anstehenden Verhandlungen zur ePrivacy-Verordnung im Rat wird nun in einem weiteren Termin am 28. Februar 2018 die Position des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz erörtert. In dem Gespräch mit dem für Verbraucherschutz zuständigen Staatssekretär Billen soll besonders die restriktive Haltung des Ministeriums in der Ressortabstimmung mit dem an sich federführenden BMWi erörtert werden. Das an der Abstimmung ebenfalls beteiligte Innenministerium vertritt seinerseits eine eher ausgeglichene Position, das BMJV dagegen einseitig am Verbraucherschutz orientierte Argumente, die die Interessen der Digitalen Wirtschaft kaum berücksichtigen.

Gespräch mit Wirtschaftsministerin Zypries
Nachdem das Bundeswirtschaftsministerium selbst die negativen Folgen der aktuell diskutierten ePrivacy-Verordnung nachgewiesen hatte (WIK-Studie), konnte der BVDW am 22. Januar 2018 ein Gespräch mit Ministerin Zypries führen und die Argumente der Digitalen Wirtschaft vorbringen. Dabei waren für das Ministerium auch Abteilungsleiter Schnorr und Herr Bender als Vertreter der Fachebene, für den BVDW Thomas Duhr, Stephan Noller, Marco Junk und Michael Neuber.
Inhaltlich hat das BMWi zugesagt, die bestehenden Regelungen des TMG, darunter auch der für Online-Werbung wichtige § 15 Abs. 3 TMG, bis zum Inkrafttreten der gerade verhandelten ePrivacy-Verordnung unberührt zu lassen. Für die entscheidenden Verhandlungen zur ePrivacy-Verordnung  im Rat will das Ministerium Alternativen zur grundsätzlichen Einwilligung nach der ePrivacy-Verordnung erwägen und bei der Frage der Browser-Voreinstellungen nach Art. 10 ePV die Forderung nach einer Sachverständigenanhörung in der Ratsarbeitsgruppe unterstützen.

MWIDE unterstützt BVDW bei ePrivacy-Verordnung
Nach mehreren Gesprächen des BVDW mit der Fachebene und auch Minister Pinkwart hat sich das NRW-Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie dazu entschlossen, die Standpunkte des BVDW in den Verhandlungen über die ePrivacy-Verordnung zu unterstützen. Besonders wichtig sind dabei folgende Punkte:

  • Die ePrivacy-Verordnung sollte nur Regelungen über elektronische Kommunikation betreffen. Für Dienste der Informationsgesellschaft enthält die DSGVO bereits ausreichende Regelungen.
  • Webseitenbetreiber dürfen nicht gezwungen werden, ihren Webseiteninhalt gratis – ohne Werbung – anzeigen zu müssen.
  • Art. 10 der ePrivacy-Verordnung, mit dem der Browser zum „Super Gatekeeper“ gemacht wird, sollte überdacht werden.
  • Es muss möglich bleiben, die Reichweitenstärke von Online-Angeboten durch Messdienstleister feststellen zu lassen.

Die dazugehörigen Stellungnahmen können hier eingesehen werden.

Datenschutz-Webinare des BVDW
Die nächsten BVDW-Webinare zur DSGVO finden zu folgenden Terminen statt:
Datum: 09. März 2018 , 15 Uhr
Thema: Die datenschutzrechtliche Einwilligung und das legitime Interesse
Referenten: Barbara Nietzer (Rechtsanwältin, Commercial Counsel) und Georg Sobczak (Commercial Director Germany), Criteo GmbH
Datum: 23. März 2018, 15 Uhr
Thema
: Die Auftragsverarbeitung und Übermittlung in Drittstaaten (inkl. Privacy Shield)
Referenten: Dr. Philipp Christian Thomale, Senior Legal Counsel, Axel Springer SE
Alle Informationen und Anmeldung auf dem BVDW-Infoportal unter: http://www.bvdw-datenschutz.de/datenschutz-webinare (MN)

Wer sich intensiver mit der Thematik auseinandersetzen möchte, dem empfehlen wir den BVDW Data-Summit, der am 05.06.2018 in Berlin stattfindet und auf dem die Politik,Behörden und Unternehmen über aktuelle Themen des Datenschutzes sprechen. www.data-summit.de 

 

Quelle Foto: https://www.bvdw.org/themen/recht/eprivacy-verordnung/

Markus Kellermann
Markus Kellermannhttps://www.affiliateblog.de
Markus Kellermann ist bereits seit 1999 im Online-Marketing tätig und Geschäftsführender Gesellschafter der Digital-Marketing-Agentur xpose360 GmbH mit Sitz in Augsburg. Als Autor hat Markus Kellermann bereits eine Vielzahl von Artikeln in Fachmagazinen publiziert. Zudem organisiert er mit der Affiliate Conference, dem Affiliate Innovation Day und der Influencer Conference drei der bedeutendsten Online-Marketing-Veranstaltungen und betreibt neben dem Affiliate-Portal affiliateBLOG.de auch den Podcast Affiliate MusixX.
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