Die ePrivacy-Verordnung schwebt nach wie vor wie ein Damoklesschwert über der Affiliate-Branche. Die Gefahr ist groß, dass die gängigen Trackingmöglichkeiten zur Provisionierung nicht mehr möglich sind, falls der aktuelle Entwurf der ePrivacy-Verordung vom EU-Rat in dieser Form verabschiedet wird.
Eine französische Initiative hat sich deswegen nun in einem offenen Brief an die europäischen und nationalen politischen Entscheidungsträger mit der Aufforderung gewandt, den ePrivacy-Verordnungsentwurf zu revidieren.
Auch der Bundesverband für Digitale Wirtschaft (kurz BVDW) hat mit Blick auf die anstehenden Gespräche und Abstimmung im EU-Rat seine ablehnende Haltung in einer kritischen Stellungnahme zur aktuellen Ratsfassung untermauert.
Jeder Affiliate-Marketer sollte daher das folgende Schreiben als Vorlage für ein eigenes Schreiben/Stellungnahme verwenden, um damit lokale und europäische Kontakte und Interessensvertreter zu kontaktieren, um damit für den Erhalt digitaler Geschäftsmodelle einzutreten.
VORLAGE:
„Europa darf die Datenrevolution nicht verpassen“
Die Datenwirtschaft ist die Grundlage künftigen Wachstums, der Schaffung von Arbeitsplätzen und des gesellschaftlichen Fortschritts. Die Europäische Kommission schätzt, dass sich der Wert der europäischen Datenwirtschaft von 285 Mrd. EUR im Jahr 2015 auf 739 Mrd. EUR im Jahr 2020 erhöhen wird. Verbraucher und Bürger werden gleichermaßen von innovativen Produkten und Dienstleistungen sowie von starken Garantien für den Schutz ihrer Rechte und ihrer Privatsphäre profitieren. Big Data bietet Regierungen und Behörden die Chance, die Gestaltung und die Wirksamkeit von öffentlichen Maßnahmen zu verbessern.
Diesen Weg hat die Europäische Kommission im Jahr 2016 mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eingeschlagen. Am 25. März 2018 wird diese in Kraft treten und gleichzeitig die Rechte der Bürger stärken und das regulatorische Umfeld vereinfachen, um somit Geschäftsmöglichkeiten für Unternehmen zu fördern.
Um das Vertrauen der Bürger in digitale Technologien zu erhalten, ist die Wahrung der Privatsphäre entscheidend.
Die unterzeichnenden Unternehmen und Organisationen sind der Auffassung, dass die Vertraulichkeit der elektronischen Kommunikation und der Schutz personenbezogener Daten unbestreitbar sind. Sie fordern, dass diese wesentlichen Grundsätze in einen ausgewogenen gesetzlichen Rahmen gefasst werden, der sowohl den europäischen Bürgerinnen und Bürgern als auch den digitalen Akteuren eines dynamischen und innovativen Ökosystems zugutekommt.
Die vorgeschlagene „E-Privacy“-Verordnung, über die vor Kurzem im Europäischen Parlament abgestimmt wurde und die derzeit zwischen den Mitgliedstaaten verhandelt wird, wird keines dieser Ziele erreichen.
Wir sind darüber besorgt, dass die derzeitigen Vorschläge keinen wirksamen Verbraucherschutz bieten; bereits dominierende Akteure der Datenwirtschaft weiter stärken; die Entwicklung europäischer Start-ups, innovativer Unternehmen und des Online-Werbesektors sowie von Telekommunikationsbetreibern gefährden; und die wesentliche Rolle der Presse und der Medien in unserer demokratischen europäischen Gesellschaft unterminieren.
Der gegenwärtige Entwurf für die E-Privacy-Verordnung sieht Folgendes vor:
• Globale Player werden bei der Erfassung und Verarbeitung von Daten, insbesondere von Standortdaten, bevorzugt behandelt. Daten, die durch Geräte und Betriebssysteme gesammelt werden, würden ungerechtfertigt und unter Missachtung eines effizienten und angemessenen Verbraucherschutzes als weniger empfindlich betrachtet als solche, die mit europäischen Kommunikationsnetzwerken verbunden sind;
• Die in der DSGVO vorgesehene Möglichkeit, Daten bei Bereitstellung angemessener Garantien, wie beispielsweise bei berechtigtem Interesse, der Weiterverarbeitung für Zwecke, die mit dem gegebenen Zweck vereinbar sind, und für statistische Zwecke, zu verarbeiten, soll beseitigt werden;
• Die komplexe Wertschöpfungskette und die rapide Entwicklung der digitalen Werbung soll nicht berücksichtigt werden;
• Die Regie über „Cookie“-Tracker soll an die Browser-Software übertragen werden. Somit werden Internetnutzer davon abgehalten, bewusst darüber zu entscheiden, welche Beziehung sie zu jeder einzelnen Website pflegen möchten. Diese Maßnahme würde einen erheblichen Nachteil für junge Unternehmen bedeuten, da sie ihre Möglichkeit, mit gezielten und relevanten Botschaften Werbeeinnahmen zu erzielen, einschränken würde. Des Weiteren würde Potential, in Europa in Qualitätsjournalismus zu investieren, erheblich geschwächt. Presseverlage und Medienhäuser würden daran gehindert, eine vertrauensvolle Beziehung zu ihren Lesern und Kunden aufzubauen und ihre redaktionellen Inhalte zu vermarkten;
• Europäische Technologieunternehmen und Start-ups wären in einem gebundenen lokalen Markt gefangen;
• Er zielt auf bestimmte Technologien, wie beispielsweise Machine-to-Machine ab, ohne eine Notwendigkeit hierfür aufzuweisen, während Regulierung immer so technologieneutral wie möglich sein sollte.
Wir fordern daher die europäischen und nationalen politischen Entscheidungsträger auf, den E-Privacy-Verordnungsentwurf zu revidieren. Der europäische digitale Binnenmarkt verdient mehr als eine Regulierung mit massiven und unvorhersehbaren Nebenwirkungen. Er benötigt klare und praktikable Definitionen, eine Unterscheidung von persönlichen und nicht-persönlichen Daten, bei einer konsequenten und horizontalen Umsetzung, um den Schutz des Einzelnen und die Entwicklung des europäischen digitalen Ökosystems zugleich zu gewährleisten.
Quelle Headerbild: https://www.bvdw.org/themen/recht/eprivacy-verordnung/