In den letzten Tagen wurde bekannt, dass es einige Änderungen des Telemediengesetzes (TMG) gibt, die evtl. auch für Affiliate gelten könnten.
Auf folgendes sollten deutsche Homepagebetreiber deswegen achten:
– Datenschutzerklärung: Falls Daten verarbeitet (z.B. Formular) oder gespeichert (z.B. Datenbank, Cookies, Serverlogs usw.) werden, müssen Besucher informiert werden, was für Daten und zu welchem Zweck gespeichert werden.
Für Affiliates gilt: Sie müssen keine Auskünfte gegeben werden über Cookies und Logs von anderen, sondern nur von sich selbst, falls mitgeloggt (Serverlogs) oder gespeichert (Datenbank) wird.
– Geschäfts-eMails: Falls geschäftliche eMails versendet werden oder ein Kontaktformular angeboten wird, waren die bekanntlich erforderlichen Angaben wie Firma, Geschäftsführer, Registergericht und HR-Nummer früher nur auf gedruckten Geschäftsbriefen erforderlich, jetzt gelten diese Regelungen nun auch für Emails.
Bei Affiliates ohne Gewerbe/Firma nicht erforderlich (kann aber auch nicht schaden), bei gewerbetreibenden Affiliates unbedingt erforderlich.
Tipp: Einfach die Signatur entsprechend erweitern und vereinheitlichen.
– Impressum mit vollständigem Namen und Adresse, optional auch Telefonnummer und eMail-Adresse, bei Firmen auch HR-Nummer und Eintragsort, Angabe der Geschäftsführer/Inhaber und ggf. Steuernummer.
Natürlich ersetzen diese Hinweise keine Rechtsberatung und sind bewusst allgemein gehalten – auch ist teilweise noch nicht ganz klar, was sich in der Praxis tatsächlich durchsetzt oder ob die derzeitigen Proteste Erfolg haben könnten – empfehlenswert ist es auf jeden Fall vorerst, sowohl die Signatur zu erweitern, als auch einen Link zur Datenschutzseite in Ihre Seiten aufzunehmen.
Vielen Dank für die Infos gehen an www.superclix.de
Weitere Infos gibt es bei:
http://www.luebeckonline.com/mustervertrag/agb/muster-fuer-eine-datenschutzerklaerung.html
http://www.heise.de/newsticker/meldung/84500
http://www.heise.de/newsticker/meldung/84183