In vielen Advertiser-Verticals wie z.B. Finance, Telko aber auch in verschiedenen Retail-Bereichen gehören E-Mail-Publisher mit zu den umsatzstärksten Affiliate-Modellen.
Doch seit der Einführung der DSGVO sind einzelne Advertiser auch zurückhaltender geworden in der Zusammenarbeit mit E-Mail-Publishern aus Angst einen datenschutzrechtlichen Fehler zu begehen.
Natürlich ist das Thema E-Mail-Marketing und auch die Zusammenarbeit mit E-Mail-Modellen sehr komplex. Aber wenn man mit den richtigen und professionellen Partnern zusammenarbeitet und auch die rechtlichen Rahmenbedingungen beachtet, spricht eigentlich nichts gegen eine Zusammenarbeit mit E-Mail-Partnern.
Bereits am 30.09.2019 haben wir auf AffiliateBLOG.de einen Artikel dazu veröffentlicht, wie eine optimale E-Mail-Kampagne im Affiliate-Marketing ausschauen kann.
Eine neue Gerichtsentscheidung gibt es nun vom AG Hamburg-Bergedorf. Und zwar geht es um das Thema „Kein DSGVO-Schadensersatz bei unerlaubter E-Mail-Werbung„.
Demnach hat der Empfänger einer unerlaubten E-Mail-Werbung hat keinen Anspruch auf einen Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO, da die erlittene Beeinträchtigung nicht erheblich ist (Urt.12/2020, Az.:410dC197/20).
Zum Hintergrund: Der Kläger war Anwalt und hatte eine unerlaubte E-Mail-Werbung erhalten. Gegen den Absender machte er u.a. einen Schadensersatzanspruch geltend. Das Gericht wies diesen Anspruch jedoch klar ab.
Das Gericht dazu: „Auch wenn nach dem Wortlaut des Art. 82 DSGVO keine schwere Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegen muss, so reicht nicht bereits der Verstoß gegen die DSGVO selbst zur Begründung eines Schmerzensgeldanspruches (…). Der Verstoß muss (…) vielmehr eine Rechtsverletzung nach sich ziehen, die als immaterieller Schaden (…) qualifizierte werden kann. (…) Schmerzensgeld soll einen Ausgleich für erlittene Schmerzen und Leiden schaffen (…). Es muss also eine objektiv benennbare Beeinträchtigung des Geschädigten vorliegen, die über den bloßen Ärger oder die individuell empfundene Unannehmlichkeit des Verstoßes hinausgeht (…).“
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