EuGH-Urteil zu Rabatten: Werden Schnäppchen seltener?

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit einem aktuellen Urteil für Aufsehen gesorgt: Preisnachlässe dürfen nur noch auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage bezogen werden. Diese Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen für den Einzelhandel und E-Commerce – besonders in der heißen Phase der Schnäppchen-Events wie Amazon Prime Day und Black Friday. Was bedeutet das für Verbraucher und Händler? Werden die Rabatte kleiner? Wir klären auf.

Was genau besagt das EuGH-Urteil?

Das Urteil geht auf eine Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zurück. Ziel ist es, Verbraucher vor irreführenden Rabattangaben zu schützen. Bisher war es gängige Praxis, Rabatte auf Preise zu beziehen, die teils nur wenige Tage vorher angehoben wurden – eine Strategie, die als „Preisschaukelei“ bekannt ist.

Ab sofort gilt:

  • Ein Rabatt muss sich auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage beziehen.
  • Händler dürfen keine durchgestrichenen Preise mehr anzeigen, die auf kurzfristig erhöhten Preisen basieren.

Beispiel: Wenn ein Produkt in den letzten 30 Tagen einmal 50 € gekostet hat, darf kein Rabatt auf einen zwischenzeitlich erhöhten Preis von 70 € berechnet werden.

Wie betrifft das Amazon und den Black Friday?

Amazon ist bekannt für aggressive Rabattstrategien, besonders bei Großereignissen wie dem Prime Day oder Black Friday. Oft basierten die angegebenen Rabatte auf unverbindlichen Preisempfehlungen (UVPs) oder auf kurzfristigen Preisanhebungen. Das neue Urteil zwingt Amazon und andere Händler, ihre Preisstrategien anzupassen.

Auswirkungen auf kommende Schnäppchen-Events:
  1. Geringere Rabatte: Die ausgewiesenen Preisnachlässe könnten kleiner wirken, da sie nun auf den tatsächlichen Tiefstpreis der letzten 30 Tage bezogen werden müssen.
  2. Transparenz für Verbraucher: Kunden können sich auf ehrlichere Rabatte verlassen, ohne Angst vor künstlich aufgeblähten Ersparnissen.
  3. Drittanbieter im Fokus: Viele Händler auf Amazon, die ihre Produkte über den Marktplatz verkaufen, müssen ebenfalls ihre Preise anpassen.

Wird Amazon jetzt teurer?
Nicht unbedingt. Die tatsächlichen Preise dürften weitgehend stabil bleiben. Es geht primär um die Art der Rabattkommunikation. Händler könnten allerdings weniger Spielraum haben, mit hohen Rabatten zu werben.

Was sollten Verbraucher jetzt wissen?

Das EuGH-Urteil bringt mehr Klarheit und Schutz, aber auch neue Herausforderungen:

  1. Vergleichen lohnt sich mehr denn je: Da Rabatte ehrlicher werden, können Verbraucher Preise besser bewerten. Tools wie Idealo oder Keepa helfen, die Preisentwicklung zu verfolgen.
  2. Achtung bei Marktplatz-Angeboten: Drittanbieter könnten versuchen, Schlupflöcher zu nutzen, etwa durch kurzfristige Preisanpassungen außerhalb der 30-Tage-Regel.
  3. Keine Angst vor Abmahnwellen: Verbraucher profitieren davon, dass Händler stärker auf transparente Preisangaben achten müssen.

Was bedeutet das für den Handel?

Für Händler, sowohl online als auch stationär, bringt das Urteil zusätzlichen Druck:

  • Abmahnungen drohen: Wer gegen die 30-Tage-Regel verstößt, riskiert Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherschützer.
  • Anpassung der Marketingstrategien: Rabatte müssen künftig mit größerer Sorgfalt kalkuliert und kommuniziert werden.
  • Herausforderung für Werbekampagnen: Besonders bei langfristig geplanten Aktionen wie Black Friday oder Cyber Week könnte es komplizierter werden, rechtssicher zu werben.

Fazit: Ehrlichere Rabatte – weniger Schnäppchen-Feeling

Das EuGH-Urteil sorgt für mehr Transparenz und schützt Verbraucher vor irreführenden Preisnachlässen. Für Händler bedeutet es jedoch eine Umstellung, die besonders bei großen Rabattaktionen wie dem Prime Day oder Black Friday spürbar wird. Verbraucher können sich auf realistischere Rabatte freuen, sollten aber weiterhin Preise vergleichen, um echte Schnäppchen zu erkennen.

Ob die Schnäppchen-Jagd dadurch weniger aufregend wird, bleibt abzuwarten – eines ist sicher: Der Wettbewerb um die besten Deals bleibt spannend.

Katharina Hörmann
Katharina Hörmann
Katharina Hörmann hat im April 2022 als Trainee im Affiliate Marketing bei der xpose360 GmbH begonnen. Mittlerweile betreut sie als Junior Marketing Managerin unterschiedliche Kunden im Retail Bereich und Vertragswesen.
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