eCommerce-Versicherung: Interview mit Ralph Günther der exali.de

exali.de, das Versicherungsportal für Dienstleister und Selbständige aus der IT-, Kreativ- und Consulting-Sparte veröffentlichte erst kürzlich eine Versicherung speziell für Webshop Betreiber. Das haben wir uns in der Redaktion zum Anlass genommen, Ralph Günther – den Geschäftsführer der exali.de – über die neue eCommerce Versicherung und die mögliche Mitstörerhaftung eines Onlineshops zu interviewen.

Ralph Günther ist Gründer und Geschäftsführer des Versicherungsportals exali.de.
Ralph Günther ist Gründer und Geschäftsführer des Versicherungsportals exali.de.

Wie wichtig ist heutzutage eine Versicherung, wenn man in Online-Branche tätig ist?

Was erwartest Du da für eine Antwort von einem Versicherungsmakler 😉 Aber Spaß beiseite. Ich denke Jeder, der professionell im Online-Business tätig ist, hat sich schon mal mit möglichen Risiken auseinandergesetzt oder auch schon eigene Erfahrungen gesammelt, wie schnell man in finanzielle Bedrängnis kommen kann.

Das geht los beim „Abmahnwahnsinn“ für Kleinigkeiten, über den rechtlichen Dschungel aus nationalen Regelungen wie der Preisangabenverordnung und Datenschutzgesetzen, bis hin zum EU-Recht. Wer hier die Vorgaben nicht beachtet oder einfach übersieht, wird schnell zur Kasse gebeten. Und das geniale am Internet – der große Verbreitungsgrad – hat auch seine Schattenseiten. Schäden kann man, wie der Name „Word Wide Web“ schon suggeriert, eben auch weltweit verursachen! Das war beim stationären Handel noch anders.

Und neben dem Risiko, einen Dritten zu schädigen, rückt auch immer mehr die Bedrohung in den Fokus, selbst Opfer von Cyberkriminellen zu werden. Die Zahl der gezielten Hacks und DoS-Attacken ist mittlerweile beängstigend. Ich hatte vor kurzem die Gelegenheit, mich mit einem Systemanbieter für Webshop-Lösungen auszutauschen, der mir erzählt hat, welcher Aufwand mittlerweile für die Abwehr solcher Angriffe betrieben wird. Doch auch er musste zugeben, dass er das Ausfallrisiko für seine Kunden nicht komplett ausschließen kann. Daher ist gerade in der Online-Branche eine Versicherung wichtig, die geschäftliche Risiken kalkulierbar macht.

Du hast vor kurzem ein neues Produkt speziell für Webshop-Betreiber in Euer Portfolio aufgenommen. Für welche Onlineshop-Betreiber ist diese Webshop-Versicherung sinnvoll?

Für Jeden. Hier gibt es nicht so große Unterschiede zu einem traditionellen Kaufmann mit Ladengeschäft. Im stationären Handel hat aus naheliegenden Gründen jeder eine Betriebshaftpflicht-Versicherung und beispielsweise eine Einbruch-Diebstahl-Versicherung.

Bei einem Webshop im 21. Jahrhundert ist es zwar nicht der Kunde, der im Geschäft ausrutscht, dafür aber der Online-Shopbetreiber der über rechtliche Hürden „stolpert“. Und es ist nicht der schwarz gekleidete Einbrecher, der nachts den Laden ausräumt, sondern der clevere Hacker, der den Webshop lahmlegt. Fakt ist: Die finanziellen Folgen sind dieselben und daher auch der Bedarf an Absicherung.

Richtet sich die Versicherung auch an KMUs oder ist sie eher für Big Player im eCommerce konzipiert?

Unsere Webshop-Versicherung ist so konzipiert, dass sich vom Startup-Unternehmen bis zum Big Player mit einem Jahresumsatz von 50 Mio. Euro jeder Shop absichern kann. Das ist auch wichtig, denn die Größe des Shops macht bei der Frage nach dem Sinn einer Absicherung aus meiner Sicht keinen Unterschied.

Ist der Betreiber ein Startup, hat er noch keine großen finanziellen Rücklagen, um teure Abmahnungen und Eigenschäden zu kompensieren und benötigt daher finanzielles „Backup“. Ist der Online-Shop etabliert und hat viele Kunden, steigt damit auch die Höhe potentieller Schadenersatzforderungen und damit ebenfalls der Bedarf für eine Absicherung, z.B. bei Datenrechts- oder Wettbewerbsrechtsverletzungen.

Um jedoch beiden Zielgruppen gerecht zu werden, gibt es bei exali.de für Webshops mit einem Jahresnettoumsatz von bis zu 3,5 Mio. Euro einen günstigen Online-Tarif, den man auch komplett im Internet abschließen kann. Für Webshops mit mehr als 3,5 Mio. Euro bis ca. 50 Mio. Euro Jahresnettoumsatz, bieten wir ein individuelles exali.de-Angebot auf Basis eines einfachen Risikofragebogens an.

Welchen Schutz bietet die Versicherung den Versicherungsnehmern? Was ist damit abgedeckt?

Die Webshop-Versicherung haben wir nach dem „All-in-One“ Prinzip aufgebaut. Allgemein gesprochen deckt die Versicherung Vermögensschäden, die der Betreiber Dritten zufügt oder selbst erleidet (so genannter Eigenschaden). Zudem kann eine Betriebs- und Produkthaftpflicht-Versicherung mit eingeschlossen werden, die auch Personen- und Sachschäden abdeckt. Abgerundet wird der Versicherungsschutz durch einen optionalen Rechtsschutzbaustein.

Um Deine Frage zum Schutz noch etwas anschaulicher zu beantworten, möchte ich Deinen Lesern noch ein paar Beispiele geben. Versichert sind z.B. Drittschäden durch:

    • die Verletzung gewerblicher Schutzrechte (Marken-, Domain-, Lizenz-, Urheber-, Namens- und Persönlichkeitsrechte) und daraus resultierende Abmahnungen;
    • Verstöße gegen Wettbewerbsrecht und Werbung;
    • Datenschutzverstöße / Datenrechtsverletzungen, Datenmissbrauch, Verlust von Kundendaten, Virenschäden;
    • IT-Tätigkeiten für Dritte, z.B. fehlerhafter Shop-Programmierung.

Wie eingangs erwähnt, sind auch teure Eigenschäden versichert, z.B. die eigenen Kosten

  • als Opfer von Cyber-Kriminalität (z.B. für Computerforensik, externe Anwälte, Kreditschutz- & Kreditüberwachungsservices, Public-Relations-Maßnahmen);
  • durch Ausfall des Webshops (Betriebsunterbrechung) infolge eines Hackerangriffs oder einer DoS-Attacke;
  • für unmittelbare Vermögensschäden durch die vorsätzliche Schädigung der Computersysteme und sonstige Vermögensdelikte durch eigene Mitarbeiter (z.B. Unterschlagung).

Für Shop-Betreiber, die auch Affiliate Marketing betreiben, stellt sich natürlich eine besondere Frage: Deckt die Versicherung auch die „Mitstörerhaftung“ eines Onlineshops, wenn beispielsweise eine Publisher wettbewerbswidrig handelt und der Advertiser mit in die Verantwortung gezogen wird?

Ich denke, ich kenne den Fall und das Urteil vom OLG Köln im Bezug auf typosquatting auf das Du in der Frage anspielst. Die schnelle Antwort: Ja, genau solche Drittschäden sind im Vermögensschaden-Baustein der Webshop-Versicherung abgedeckt.

Wird der Webshop-Betreiber wegen eines wettbewerbsrechtlichen Verstoßes des beauftragten Affiliate Marketers als „Mitstörer“ in Haftung genommen, besteht Versicherungsschutz. Dabei spielt es für den Versicherer keine Rolle, ob der Webshop-Betreiber direkt einen Fehler begangen hat (z.B. eine Markenrechtsverletzung), oder wie in dem von Dir angesprochenen Fall „indirekt“ für ein wettbewerbswidriges Verhalten des Affiliate-Marketers in Haftung genommen wird.

Wir bedanken uns herzlich für das ausführliche und informative Interview!

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