Es ist offiziell: Die Wortmarke Black Friday muss vollständig gelöscht werden

Mit Beschluss vom 29. Juni 2023 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die umstrittene Marke „Black Friday“ endgültig aus dem Register des Deutschen Patent- und Markenamts gelöscht werden muss. Nach einem langjährigen Rechtsstreit ist damit das Löschungsurteil des Kammergerichts Berlin rechtskräftig und die Beschwerde der Markeninhaberin (Firma Super Union Holdings Ltd. Aus Hongkong) gegen die Nichtzulassung einer Revision des Urteils wurde zurückgewiesen, ohne weitere Begründung.

Der Betreiber des Portals blackfriday.de – Simon Gall – hatte mehrere Verfahren gegen die Eintragung der Wortmarke „Black Friday“ angestrengt. Im Oktober des Vorjahres entschied das Kammergericht Berlin, dass die Marke verfallen sei, da sie ein Schlagwort für Rabattaktionen ist und keine betriebliche Herkunft angebe. Die Marke war für über 900 Waren und Dienstleistungen angemeldet. Simon Gall hatte bereits seit 2016 die Löschung der Marke gefordert. Er argumentierte, dass die Markeninhaberin in der Vergangenheit zahlreiche Unternehmen wegen der Verwendung des Begriffs „Black Friday“ abgemahnt und Lizenzgebühren verlangt hatte. Mit der Löschung der Marke sind diese Maßnahmen nun nicht mehr möglich.

Die Wortmarke „Black Friday“ wurde 2013 in Deutschland geschützt, und der Inhaber war die Firma „Super Union Holding“ mit Sitz in Hongkong. 2016 begann die Markeninhaberin, Unternehmen abzumahnen, die den Begriff „Black Friday“ in ihrer Werbung verwendeten, woraufhin mehrere Unternehmen gegen die Eintragung der Marke beim Patent- und Markenamt vorgingen.

Trotz des erfolgreichen Ausgangs des Verfahrens fürchtet BlackFriday.de, auf den Kosten sitzen zu bleiben, da die Kostenerstattungsansprüche in Hongkong durchgesetzt werden müssten.

Ein weiterer Kampf läuft jedoch noch, da das Oberlandesgericht Düsseldorf im Januar 2023 zugunsten von BlackFriday.de entschieden hatte, dass die Markeninhaberin den entstandenen Schaden aus den Abmahnungen und anderen Maßnahmen gegen das Portal erstatten müssen. Die Revision dieses Verfahrens wird derzeit ebenfalls vom Bundesgerichtshof geprüft.

Sarah Kreuzer
Sarah Kreuzer
Sarah Kreuzer ist Duale Studentin bei der MAI xpose360 und arbeitet seit Oktober 2022 in der Affiliate Abteilung. Währenddessen studiert sie Kommunikation & PR an der IU Internationale Hochschule in Augsburg.
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