Der Markenname „Black Friday“ wurde in der Vergangenheit schon häufiger diskutiert. Bereits im Frühjahr 2019 bestätigte das Kammergericht Berlin die Löschung der Marke für alle Waren und Dienstleistungen, jedoch wurden Teile der Entscheidung, vom Deutschen Patent- und Markenamt, kurz darauf revidiert.
Zwei Jahre später erklärte der Bundesgerichtshof das Urteil des Bundespatentgerichts vollumfänglich für rechtskräftig und die Marke wurde für die betroffenen Dienstleistungen aus dem Register des Deutschen Patent- und Markenamts gelöscht.
Da die Markeninhaberin sich mit dem Urteil nicht zufrieden geben wollte, ging sie in Berufung vor das Kammergericht Berlin. Da sie mit diesem Versuch erfolglos scheiterte, bestätigte das Kammergericht Berlin am 14. Oktober 2022, die Gültigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung des Bundespatentgerichts. Die Revision ist nicht zugelassen. Damit bleibt der Markeninhaberin nur noch die Einreichung einer Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH.
Unsere Kollegen Tobias Korsten und Thomas Dirnhöfer haben bereits im September 2021 einen Podcast mit Simon Gall aufgenommen. Simon Gall ist Gründer und Betreiber von BlackFriday.de. Hier findest den Podcast zum Thema: