Um wieder einmal für das Thema zu sensibilisieren, wollte ich in diesem Artikel auf die Gefahren der rechtlichen Mitstörerhaftung im Affiliate Marketing hinweisen.
Der rechtliche Graubereich in der Affiliate-Branche ist immer noch die Thematik, dass es leider einige schwarze Schafe unter den Affiliates gibt, die verschiedene Betrugsmaßnahmen durchführen die sehr grenzwertig sind. Sicherlich arbeiten 99% der Affiliates sauber und bieten für den Advertiser einen großen Mehrwert im Marketingmix. Dennoch können gerade die 1% der genannten Betrüger für den Advertiser zu einem Problem werden.
Das Problem entsteht dann, wenn der Affiliate wettbewerbswidrig handelt oder verbotene Maßnahmen wie Cookiedropping über Toolbars betreibt oder Spam-E-Mails versendet. Um diese Problematik für den Advertiser zu erkennen, ist es wichtig zu verstehen, dass es zwei wesentliche Zurechnungsgrundlagen gibt:
Zum einen hat der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung angenommen, dass der Affiliate als Beauftragter des Advertisers handelt. Die Konsequenz daraus ist also, dass der Advertiser dadurch für das Verhalten „seines“ Affiliates ohne Entlastungsmöglichkeiten haftet.
Im Einzelfall kann jedoch auch eine Mitverantwortung für das Verhalten eines Affiliates in Betracht kommen, wenn sich diese auf die Verletzung von lauterkeitsrechtlichen Verkehrspflichten oder die Grundsätze der Störerhaftung bezieht.
Welche Möglichkeiten hat nun also der Advertiser?
Der Advertiser kann sich entlasten, indem er nachweist, seinen Prüfungspflichten nachgekommen zu sein und ab Kenntnis einer Rechtsverletzung durch den Affiliate alles Zumutbare unternommen zu haben, um den Rechtsverstoß zu beseitigen.
Was könnten die Folgen für den Advertiser sein?
Sollte es also tatsächlich zu einer Rechtsverletzung des Affiliates kommen und das Gericht den Advertiser eine Zurechnung zulasten, kann dieser auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Die Folge wäre neben der Abgabe einer strafbewerten Unterlassungserklärung auch die Erstattung einer angemessenen Aufwendung, sofern der Abmahner anwaltlich vertreten wurde. Zudem fallen für den Advertiser noch die eigenen Anwaltskosten und Gerichtskosten an. Dadurch können sich die Kosten und der Schaden für den Advertiser sehr schnell summieren.
Das größte Problem ist allerdings, dass noch wesentlich höhere Kosten entstehen, wenn anschließend entweder ein anderer Affiliate oder der Advertiser dann auch noch gegen die abgegebene Unterlassungserklärung verstoßen.
Wie kann man sich also präventiv schützen?
1. Kenntnis der Betrugsmöglichkeiten
Man sollte wissen, wer seine Affiliates sind, wie diese ihren Traffic generieren und welche Werbemaßnahmen diese für den Advertiser umsetzen. Sollten Sie hierzu keine professionelle Agentur haben, die den Advertiser-Account betreut oder einen eigenen Fachexperten im Haus haben, empfehle ich Ihnen die Teilnahme meines Tages-Seminars „Fraud-Protection“, welcher am 13. März im Park-Inn-Hotel in Berlin stattfindet. Inhalt des Workshops ist u.a. Arten von Betrugsmöglichkeiten wie Adware, Cookie Stuffing, SEA Brandhijacking, Blackhat-Methoden.., sowie Tools zur Fraud-Identifizierung, manuelle Fraud-Filter, Sanktionsmaßnahmen und Schutzmöglichkeiten.
In dem Workshop wird zudem auch ein Fachanwalt für Neue Medien anwesend sein, der Ihnen für alle Fragen zur Verfügung steht und Ihnen zudem Tipps für die Erstellung rechtlich sicherer AGBs gibt.
Derzeit gibt es allerdings nur noch 7 Tickets für den Workshop. Infos und Tickets gibt es unter: www.affiliate-conference.de/workshops/fraud-protection/
2. Erstellung von AGBs
Um sich Präventiv vor Betrug zu schützen ist es wichtig, dass Sie Ihren Affiliate-Partnern eigene Teilnahmebedingungen/AGBs zur Verfügung stellen, um damit zu definieren, welche Werbearten erlaubt sind und welche nicht. Auch aus rechtlichen Gründen hinsichtlich der Mistörerhaftung sollten Sie AGBs zum Schutz Ihrer Rechte definieren und in den Affiliate-Netzwerken hinterlegen. Hierzu bieten wir Ihnen in Kooperation mit einer Anwaltskanzlei für Neue Medien speziell auf das Affiliate Marketing definierte AGBs an, die Sie als einmalige Pakete bei low.budget.affiliate buchen können.
Infos zur AGB-Erstellung ab 499,- Euro finden Sie unter: www.low-budget-affiliate.de/leistungen/agb-erstellung/
3. Sie haben Fragen an einen Fachanwalt?
Auf der Affiliate TactixX am 25.02. findet ein Vortrag von Dr. Martin Bahr statt, der als Fachexperte für Online-Recht bekannt ist. Neben aktuellen Infos zum Thema Cookie-Richtlinie und den neuesten Entwicklungen zum Thema Mitstörerhaftung geht Dr. Bahr in seinem Vortrag auch auf Fragen ein, die Sie vorab bereits definieren können. Die am häuftigsten genannten Fragen werden dann im Vortrag beantwortet.
Ihre Fragen können Sie per E-Mail an info@affiliate-tactixx.de einreichen, oder als Kommentar auf der Tactixx-Facebook-Seite oder im Tactixx-Blog. Zudem verlosen wir unter allen Fragen, die bis zum 31.01. eingereicht werden 1 Party-Ticket für die Affiliate Tactixx-Networking-Party am 25.02. in München.
Zudem haben Sie die Möglichkeit Dr. Bahr auch direkte Fragen im Ask-the-experts-Panel zwischen 12.45 Uhr und 14.00 Uhr zu stellen.
4. Haftpflichtversicherung
Zu guter letzt gibt es natürlich auch die Möglichkeit sich vor solchen Rechtsverletzungen im Medienumfeld abzusichern. So hat sich z.B. die exali-Versicherung genau auf solche Fälle spezialisiert.
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