Das Affiliate-Netzwerk TwinPlan geht mit einer neuen „Zero Tolerance Policy“ aktiv die neue BGH-Entscheidung der Werberichtlinien an.
In ein umfangreiches Maßnahmenpaket eingebettet, tragen die neuen Werberichtlinien der BGH-Grundsatzentscheidung intensiv Rechnung. Dabei von besonderem Interesse ist das Umfeld der Werbeplatzierung. „Kein Merchant will seine Produkte auf Seiten beworben sehen, auf denen unseriöser Content zu finden ist. Mit unseren neuen Werberichtlinien stellen wir uns unserer Verantwortung und grenzen die von TwinPlan angebotenen Partnerprogramme noch deutlicher von unseriösen Angeboten im Internet ab“, erklärt Marcel Stürmer, Geschäftsführer von TwinPlan.
Bisher galten intensives Prüfen von Partner-Bewerbungen sowie deren Ablehnung bei Zweifeln der Seriosität als branchenweiter Usus im Affiliate-Marketing. Genau an diesem Punkt geht TwinPlan mit seinen neuen Werberichtlinien nun noch einen Schritt weiter. Konkret definierte „No-Go’s“ verschärfen den Branchenstandard und lassen zukünftig keinerlei Spielräume mehr offen.
Marcel Stürmer verdeutlicht dies an Hand eines ganz konkreten Beispiels: „Werbemittel, die auf Seiten von Filehostern und Torrentanbietern eingebunden sind und auf die von TwinPlan vermarkteten Shops verweisen, stellen einen Verstoß gegen unsere Werberichtlinien dar. Gemäß den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) haben diese Affiliates mit noch härteren Konsequenzen zu rechnen und riskieren letztendlich den Ausschluss aus dem jeweiligen Partnerprogramm.“ Dank der neuen Werberichtlinien ist nun eine effizientere Durchsetzung möglich.
Mit dem erweiterten Maßnahmenpaket konkretisiert TwinPlan die bereits eingeleiteten Schritte und sorgt für Transparenz gegenüber Affiliates und anderen unternehmensrelevanten Anspruchsgruppen. Die Neuauflage und Verschärfung der Werberichtlinien sowie deren konsequente Umsetzung im Rahmen der „Zero Tolerance Policy“ zeigte bereits Wirkung. Seit Veröffentlichung der neuen Werberichtlinien traten etliche Affiliates an TwinPlan heran, um Ihre Webseiten, auf denen sie bisher ohne ausdrückliche Zustimmung von TwinPlan geworben hatten, überprüfen zu lassen. Erfreulicherweise passten viele dieser Werbepartner Ihre gesamten Werbeaktiviäten an die neuen Standards an. Ein Ausschluss aus dem jeweiligen Partnerprogramm betraf die Affiliates, die sich nach wie vor im Graubereich befinden oder gar weigerten die entsprechenden Änderungen umzusetzen. Sollte zukünftig im Rahmen einer Neubewerbung von Affiliates eine Einordnung mittels der neuen und strengeren Richtlinien nicht möglich sein, so wird TwinPlan beim geringsten Zweifel auf eine Zusammenarbeit verzichten.
Weitere Informationen zu den neuen Werberichtlinien der TwinPlan GmbH & Co. KG sind hier zu finden.