Ende September verhängte das niederländische Gericht ein Bussgeld gegen ein Affiliate Netwzerk mit der Begründung am Versand von mehreren Milliarden E-Mail-Nachrichten beteiligt gewesen zu sein. Verschickt wurden die Nachrichten durch Affiliates, welche den Auftrag von Ihren Merchants erhalten haben. Welche Folgen diese Entscheidung für das Emailmarketing in den Niederlanden hat, ist bis jetzt noch nicht abzusehen. Bis auf weiteres haben weitere Affiliate Netzwerke den Versand von Kundennewslettern pausiert bis die Rechtslage eindeutig geprüft ist.
Die niederländische ACM (Autoriteit Consument & Markt) verdächtigt Daisycon an der Beteiligung des Versands von Spam Nachrichten. Der Vorwurf lautet, das Affiliate Netzwerk sei am Versand von mehr als zwei Milliarden unerwünschten kommerziellen E-Mail-Nachrichten ohne Zustimmung der Empfänger beteilig. Darüber hinaus konnten sich die Empfänger nicht wirksam per Opt-out Verfahren von den Werbe-E-Mails abmelden. Das Netzwerk spiele beim Versand der Spamnachrichten eine zentrale Rolle. Die Strafe für die Verletzung des Spamverbots beträgt 810.000,- Euro.
Mit dieser Entscheidung soll ein reichweitenstarkes Signal an alle Advertiser, Publisher und Affiliate Netzwerke gesendet werden, sich an die Gesetze zu halten. Spam ist verboten, lässt das Vertrauen in die elektronische Kommunikation sinken und verursacht unnötige Kosten. Aus diesem Grund mussten wir handeln, so Anita Vegter (Vorstand ACM). Neben dem Netzwerk macht der ACM auch zwei Führungskräfte verantwortlich.
Auf das Emailmarketing in Deutschland hat die Entscheidung aktuell keine Auswirkungen. Vor einem Versand durch einen Emailpublisher sollte aber ausdrücklich geklärt werden, ob die Adressen rechtskonform durch ein Opt-In Verfahren generiert wurden.
Bildquelle: © Maik Schwertle / Pixelio.de